The Church of England considers itself to stand both in a Reformed church tradition (current English law regards it as Protestant) and in a Catholic (but not Roman Catholic) church tradition: Reformed insofar as many of the principles of the Reformation have influenced it and insofar as it does not accept Papal authority; Catholic in that it views itself as the unbroken continuation of the early apostolic and later medieval “universal church” rather than as a new formation. In its practices, furthermore, the Church of England remains closer to Roman Catholicism than most Protestant Churches. It holds many relatively conservative theological beliefs, its liturgical form of worship can feature tradition and ceremony, and its organization embodies a belief in apostolic succession through the historical episcopal hierarchy of archbishops, bishops, and dioceses.

In many people’s eyes, however, the Church of England has as its primary distinguishing mark its breadth and open-mindedness. In addition to the traditional mainstream, the church has long included “high church” and “low church” factions with their own particular preferences. Today, practices range from those of the Anglo-Catholics, who emphasize liturgy and sacraments, to the far less ceremonial services of Evangelicals and Charismatics. But this “broad church” faces various contentious doctrinal questions raised by the development of modern society, such as conflicts over the ordination of women as priests (accepted in 1992 and begun in 1994) and the status of noncelibate homosexual clergy (still unsettled today). In July 2005 the divisions were once again apparent as the General Synod voted to “set in train” the process of allowing the ordination of women as bishops, scheduling debate on the specific legislation for February 2006.

Governance and administration

The British monarch (at present, Elizabeth II), has the constitutional title of “Supreme Governor of the Church of England”. In practice, however, the effective leadership falls to the Archbishop of Canterbury. The worldwide Anglican Communion of independent national or regional churches recognises the Archbishop of Canterbury as a kind of symbolic leader. Dr Rowan Douglas Williams has served as Archbishop of Canterbury since 2002.

The Church of England has a legislative body, the General Synod. However, fundamental legislation still has to pass through the UK Parliament. The church has its own judicial branch, known as the Ecclesiastical courts, which likewise form a part of the UK court system.

In addition to England proper, the jurisdiction of the Church of England extends to the Isle of Man and the Channel Islands. In recent years, expatriate congregations on the continent of Europe have become the Diocese in Europe.

History

The Church of England traces its formal corporate history from the 597 Augustinian mission, stresses its continuity and identity with the primitive universal Western church, and notes the consolidation of its particular independent and national character in the post-Reformation events of Tudor England.

Christianity arrived in Britain in the first or second centuries and existed independently of the Church of Rome, as did many other Christian communities of that era. Records note British bishops as attending the Council of Arles in 314. The Pope sent Saint Augustine from Rome in the 6th century to evangelise the Angles (597). With the help of Christians already residing in Kent, he established his church in Canterbury, the capital of Kent, and became the first in the series of archbishops of Canterbury.

Simultaneously, the Celtic Church of St. Columba continued to evangelise Scotland. The Celtic Church of North Britain submitted in some sense to the authority of Rome at the Council of Whitby in 644. Over the next few centuries, the Roman system introduced by Augustine gradually absorbed the pre-existing Celtic Christian churches.

England remained a Catholic country for a thousand years, but then separated itself from Rome in 1534 during the reign of King Henry VIII, though it briefly rejoined Rome during the reign of Queen Mary I in 1555.

Related churches

In Scotland, the Church of Scotland is recognised in law (Church of Scotland Act 1921) as the “national church”, but since 1929 it has not been “established” in the same manner as the Church of England. In particular the state recognises the independence of the Church of Scotland in matters spiritual, thus no ministers are appointed by the Crown or the State. The Church of Scotland has a Presbyterian system of government. A smaller Anglican church also exists in Scotland, known as the Scottish Episcopal Church, which is in full communion with the Church of England.

The Church in Wales underwent disestablishment in 1920 and became an independent member of the Anglican Communion.

The Church of Ireland had official established church status in Ireland until 1871, although the bulk of the Irish people in practice remained mostly Roman Catholic.

The Church of England stands in full communion with the other churches in the Anglican Communion and separately with the other signatories of the Porvoo Communion. The Church of England is also a full member of the Conference of European Churches.

Financial situation

The Church of England, although an established church, does not receive any direct government support. Donations comprise its largest source of income, though it also relies heavily on the income from its various historic endowments. As of 2005 the Church of England had estimated total outgoings of around £900 million.

Historically, individual parishes both raised and spent the vast majority of the Church’s funding, meaning that clergy pay depended on the wealth of the parish and parish advowsons (the right to appoint clergy to particular parishes) could become extremely valuable gifts. Individual dioceses also held considerable assets: the Diocese of Durham possessed such vast wealth and temporal power that its Bishop became known as the ‘Prince-Bishop’. Since the mid-19th century, however, the Church has made various moves to equalise the situation, and clergy within each diocese now receive standard stipends paid from diocesan funds. Meanwhile, the Church moved the majority of its income-generating assets (which in the past included a great deal of land, but today mostly take the form of financial stocks and bonds) out of the hands of individual clergy and bishops to the care of a body called the Church Commissioners, which uses them to pay a range of non-parish expenses, including clergy pensions and the expenses of cathedrals and bishops’ houses. These funds amount to around £3.9 billion and generate income of around £164 million each year (as of 2003), around a fifth of the Church’s overall income.

The Church Commissioners give some of this money as grants to local parishes; but the majority of the financial burden of church upkeep and the work of local parishes still rests with individual parish and diocese, which meet their requirements from donations. Direct donations to the church (not including legacies) come to around £460 million per year, while parish and diocese reserve funds generate another £100 million. Funds raised in individual parishes account for almost all of this money, and the majority of it remains in the parish which it raises it, meaning that the resources available to parishes still vary enormously according to the level of donations they can raise.

Most parishes give a portion of their money, however, to the diocese as a ‘quota’. While this is not a compulsory payment, dioceses strongly encourage and rely on it being paid; it is usually only withheld by parishes either if are unable to find the funds or as a specific act of protest. As well as paying central diocesan expenses such as the running of diocesan offices, these diocesan funds also provide clergy pay and housing expenses (which total around £260 million per year across all dioceses), meaning that clergy living conditions no longer depend on parish-specific fundraising.

Was ist die Anglikanische Kirchengemeinschaft?

Eine Einführung

Die anglikanische Kirchengemeinschaft (“Anglican Communion”) ist eine weltweite Gemeinschaft, die sich aus einunddreißig selbstverwalteten Einzelkirchen zusammensetzt. Diese Kirchen – in 164 Ländern mit rund 500 Diözesen – stehen miteinander in ständiger Verbindung; Brennpunkt ihrer Zusammengehörigkeit ist der Erzbischof von Canterbury. Mit über siebzig Millionen Angehörigen bilden sie nach der römisch-katholischen und den orthodoxen Kirchen die drittgrößte christliche Glaubensgemeinschaft. Die Bezeichnung “anglican”/anglikanisch ist vom lateinischen “anglicanus” = englisch abgeleitet.

Geschichte

Obwohl Legenden über erste Christen auf der britischen Insel bereits um die Mitte des 1. Jahrhunderts (Joseph von Arimathäa und der “Glastonbury Thorn”) keine historische Grundlage haben, sind hier wie auch anderswo im Römischen Reich Christen schon in frühester Zeit anzutreffen. Eine erste namentlich bekannte Gestalt ist der Soldat Albanus (St. Alban), der wohl um 209 beim heutigen Ort St. Albans zum Märtyrer wurde. Britische Bischöfe sind als Teilnehmer des Konzils von Arles 314 belegt. Schon sehr früh entwickelte sich eine vielfältige christliche Kultur, für die das älteste überhaupt erhaltene Christusporträt – das Mosaik von Hinton St. Mary – ein bekanntes Beispiel ist. Theologische Vielfalt kam durch keltische Christen aus Irland, Schottland und Wales hinzu, die von Rom unabhängig weite Teile des angelsächsischen Gebietes bis ins südwestliche Cornwall christianisierten, während der von Papst Gregor ausgesandte Mönch Augustinus 597 den Süden Englands erreichte und noch im gleichen Jahr erster Erzbischof von Canterbury wurde.

Die Synode von Whitby (664) schuf mit der Festlegung eines gemeinsamen Ostertermins die erste Einigung keltischer und römisch-katholischer Christen unter römischer Prägung. Strukturreformen und weitgehende organisatorische Entscheidungen von bleibender Bedeutung wurden schließlich auf der Synode von Hertford (672) festgelegt; unter Leitung des neuen Erzbischofs von Canterbury, Theodor von Tarsus, entstand erstmals eine “Ecclesia Anglicana”. Wenig später waren es englische Christen, namentlich der als “Apostel der Deutschen” bekannte Bonifatius (672/75-754), die Zentraleuropa in päpstlichem Auftrag nachhaltig christianisierten. Der englisch-christliche Einfluß wirkte sich besonders in Deutschland auf Theologie, Buchkultur und kaiserliche Politik aus, Alkuin von York (†804) am Hofe Karls des Großen und Wilhelm von Ockham (ca. 1290-1349) bei Kaiser Ludwig IV. sind bekannte Beispiele aus vorreformatorischer Zeit.

Nahezu zeitgleich mit Luthers deutscher Bibelübersetzung leisteten englische Christen Pionierarbeit bei der Übertragung der hebräisch-griechischen Grundtexte in die Volkssprache. William Tyndale (ca. 1494-1536), der Luther in Wittenberg besuchte, prägte mit dem zuerst in Köln und Worms gedruckten Neuen Testament (1525 und spätere Revisionen) die englische Sprache weit über die Bibel hinaus bis heute. Vor der Vollendung der Übersetzung des Alten Testaments wurde er 1536 wegen seiner Tätigkeit als “Häretiker” gefangengenommen und bei Brüssel hingerichtet.

Auch die Trennung von Rom unter König Heinrich VIII. (1534), in erster Linie ein staatspolitischer Akt, war ungeachtet aller insularen Besonderheiten eng mit der Situation im deutschsprachigen Mitteleuropa verbunden. Hatte der König noch 1521 vom Papst für eine Streitschrift gegen Luther den Ehrentitel “Verteidiger des Glaubens” (Fidei Defensor) erhalten, den alle Monarchen bis heute fortführen, so gab er dieser Auszeichnung 1539 eine neue Bedeutung, mit den “Sechs Artikeln” (Six Articles), die kirchenpolitisch gegen den Papst den traditionellen katholischen Glauben wiederherstellen wollten. Theologisch Wesentliches geschah allerdings erst unter Heinrichs Nachfolger Edward VI. (1547-1553), der dem reformatorisch gesinnten Erzbischof von Canterbury, Thomas Cranmer, für Veränderungen in Liturgie und Lehre freie Hand ließ Dabei entwickelten sich rege Kontakte zu Reformatoren auf dem Kontinent. Nachhaltig einflußreich wurde vor allem der Straßburger Reformator Martin Bucer (1491-1551), der Thomas Cranmer bei der Gestaltung des “Book of Common Prayer” beriet.

Die entscheidenden Grundlagen nachreformatorischen Selbstverständnisses, die “historischen Formularien” (historic formularies), wurden dieses “Book of Common Prayer” (Allgemeines Gebetbuch) in der Fassung von 1662, das dem Book of Common Prayer beigegebene Ordinale und die “Thirty-Nine Articles” (Neununddreißig Artikel) von 1571. Die von König Jakob I. geförderte und genehmigte Bibelübersetzung der “Authorized Version” (“King James Bible”) nahm ab 1611 eine überragende Stellung in der gottesdienstlichen und privaten Glaubenspraxis ein. Die Kirche von England konnte sich als die wahre katholische und zugleich wahre reformierte Kirche des Landes verstehen und blieb dabei vorerst auf England und Wales begrenzt.

In Irland gibt es eine Schwesterkirche, die Church of Ireland, die bei der Reformation ebenfalls von Rom abgetrennt wurde; die Mehrheit der Bevölkerung schloß sich allerdings der römisch-katholischen Kirche an. In der (presbyterianischen) Church of Scotland wurde 1690 der Episkopat abgeschafft. Dort führt die Schottische Bischöfliche Kirche (Scottish Episcopal Church) als Freikirche die anglikanische Tradition fort. Zunächst gab es damit nur diese drei anglikanischen Kirchen. Erst mit der Ausweitung des Herrschaftsbereichs, der unter Königin Elisabeth I. (1558-1603) begann, setzte die Entwicklung zur weltweiten Gemeinschaft ein. Die Gründung anglikanischer Gemeinden und, ab 1784, Diözesen blieb dabei im Laufe der Zeit nicht auf die Gebiete des späteren “Commonwealth” beschränkt; in der Tat war sogar der erste anglikanische Bischof im Ausland kein Bürger des Commonwealth, sondern der US-Amerikaner Samuel Seabury, der 1784 im schottischen Aberdeen als Bischof für die ehemalige Kolonie Connecticut geweiht wurde. Und obwohl englisch nach wie vor die weltweit verbindende Gottesdienstsprache ist, gibt es mittlerweile z. B. auch spanische und französische Fassungen des “Book of Common Prayer” und anderer Gottesdienstordnungen.

Organisation

1) The Church of England (Kirche von England)

Die “Mutterkirche” der Anglikanischen Gemeinschaft umfaßt das geographisch-politische Gebiet Englands in den Provinzen von Canterbury und York; die Kirche von Wales wurde 1924 abgetrennt. Zur Provinz von Canterbury gehören außerdem außerhalb Englands die Diözese von “Gibraltar in Europa”, die für alle auf dem europäischen Kontinent lebenden Mitglieder der Kirche von England zuständig ist, sofern sie nicht dem Militär angehören, sowie die Isle of Man und – als Teil der Diözese von Winchester – die Kanalinseln. Auf kontinental-europäischem Boden gibt es, anglikanisch aber von der Church of England völlig unabhängig, ferner die “Convocation” amerikanisch-anglikanischer Pfarreien, sowie je eine selbständige Kirche der anglikanischen Gemeinschaft in Spanien und Portugal.

Die C of E hat eine Generalsynode, die in drei “Häuser” gegliedert ist (Haus der Bischöfe, Haus des Klerus, Haus der Laien). Die Diözesanbischöfe sind von Amts wegen Mitglieder; die anderen Häuser werden größtenteils gewählt. Diözesen und Dekanate haben darüber hinaus ihre eigenen Synoden. Der jeweilige Monarch führt den Titel “Supreme Governor” (oberster Regent) der Church of England; zum Krönungseid gehört die Verpflichtung, die Stellung der Kirche von England “und ihre Lehre, Gottesdienst, Ordnung und Regierung unverletzlich zu erhalten und zu bewahren, wie sie durch das Gesetz in England eingesetzt sind”. Der darin ausgedrückte Nationalkirchengedanke hat zur Folge, daß König oder Königin sowie alle Personen der Thronfolge der Reformation verpflichtet bleiben – sie dürfen keine Katholiken sein oder werden und keine Katholiken heiraten; andernfalls müssen sie auf ihre Stellung verzichten. In der politischen Praxis entscheidet allerdings die gewählte Regierung: Formell werden von der Krone z. B. die Diözesanbischöfe (mit Ausnahme des Bischofs von Gibraltar in Europa) und die Erzbischöfe ernannt; dies geschieht anhand eines Vorschlags des Premierministers, der seinerseits auf ein von der Generalsynode gewähltes Gremium angewiesen ist, das zwei Namen vorlegt.

Die enge Verzahnung von Staat und Kirche wirkt sich auch in anderen Bereichen aus, in denen das Parlament nach wie vor weitgehende Einflußmöglichkeiten hat. So konnte die Entscheidung der Generalsynode zugunsten der Ordination von Frauen zum Priesteramt erst rechtskräftig werden, nachdem beide Häuser des Parlaments ihrerseits zugestimmt hatten. Auf der anderen Seite gibt es keine Kirchensteuer, und der Staat beteiligt sich mit wenigen Ausnahmen (Militär- und Gefangenenseelsorge, geringe Bauerhaltungszuschüsse) nicht an der Finanzierung der Kirche. Gehälter, Pensionen, Bauten und ihre Erhaltung müssen fast ausschließlich aus eigenen Mitteln getragen werden; im wesentlichen sind das alter Grundbesitz, Anlagen und Spenden. Anders als etwa in Deutschland haben daher die Pfarrer ein vergleichsweise geringes Einkommen.

2) Die Anglikanische Gemeinschaft

Jede Gliedkirche der Anglikanischen Gemeinschaft hat ihre eigene Regierung in Form einer Generalsynode oder einer ähnlichen Institution; ihr steht der jeweils höchste Geistliche vor. Die Gliedkirchen stehen in regelmäßigem Kontakt durch mehrere Einrichtungen, unter denen die Lambeth Conference, das Primates’ Meeting und der Anglican Consultative Council hervorzuheben sind. Die Konferenz von Lambeth findet seit 1867 ungefähr alle zehn Jahre auf Einladung des Erzbischofs von Canterbury statt und umfaßt alle Diözesanbischöfe sowie einige Suffraganbischöfe der weltweiten Gemeinschaft. Beschlüsse dieser Konferenz haben empfehlenden und gegebenenfalls moralisch wegweisenden Charakter, besitzen jedoch keine kirchenrechtlich bindende Kraft. Das 1979 erstmals einberufene Primates’ Meeting ist ein alle zwei oder drei Jahre stattfindendes Treffen der leitenden Provinzialbischöfe, an dem neuerdings auch die Moderatoren der United Churches teilnehmen; das seit 1968 arbeitende Anglican Consultative Council ist eine ständige Einrichtung zur Koordinierung und Beratung der einzelnen Gliedkirchen.

Lehre

Der Anglikanismus versteht sich als zugleich katholisch und reformatorisch. Wie der gewaltsame Tod zweier nachreformatorischer Erzbischöfe von Canterbury zeigt, war dieser Mittelweg (“via media”) nie ohne Probleme: Thomas Cranmer wurde 1556 unter der römisch-katholischen Königin Mary auf dem Scheiterhaufen verbrannt; William Laud wurde 1645 von seinen protestantischen (genauer: puritanischen) Gegnern geköpft.

Eine spezifisch anglikanische Kirchenlehre gibt es nicht: Das Besondere am Anglikanismus gegenüber den anderen christlichen Kirchen liegt vielmehr in der Verbindung biblischer Autorität mit den Glaubensbekenntnissen (Apostolikum, Nicaenum, Athanasianum) und den Lehren der vier frühen ökumenischen Konzile (Nizäa, Konstantinopel, Ephesus, Chalcedon) auf der einen Seite sowie den reformatorisch geprägten Formen der Liturgie und dem Verständnis des geistlichen Amtes im Book of Common Prayer, im Ordinale und in den Thirty-Nine Articles auf der anderen Seite. Ferner bietet die vierteilige Formel von Lambeth (Lambeth Quadrilateral) von 1888 eine zusammenfassende Aussage über die anglikanischen Minimalvoraussetzungen für die christliche Einheit; sie sagt einleitend über die Heiligen Schriften des Alten und Neuen Testaments, daß sie “alle Dinge enthalten, die zum Heil notwendig sind”. Es folgen zweitens die Glaubensbekenntnisse als Ausdruck der Glaubenswahrheit, drittens die beiden von Christus selber eingesetzten Sakramente (Taufe und Abendmahl; wobei die fünf “kleineren” Sakramente Konfirmation, Ordination, Ehe, Salbung und Beichte hier nicht genannt werden, aber durchaus anerkannt bleiben), sowie viertens der historische Episkopat in apostolischer Sukzession mit dem einen Amt in dreifacher Gestalt (Diakon, Priester, Bischof). Traditionell war dabei das geistliche Amt Männern vorbehalten; Frauen ist in vielen anglikanischen Kirchen, darunter der Church of England, inzwischen neben dem Diakonat auch die Priesterweihe zugänglich, in einigen auch die Bischofsweihe.

Das Lehramt ist vielfältig dezentralisiert. In der Lambeth Konferenz von 1948 wurde festgehalten, daß die Autorität der Lehre verteilt ist auf die Heilige Schrift, die Tradition, die Glaubensbekenntnisse, die Verkünder des Wortes und die Verwalter der Sakramente, das Zeugnis der Heiligen und den “consensus fidelium”, d.h. die fortwährende Erfahrung des Heiligen Geistes in seinen Gläubigen innerhalb der Kirche. In der Diözese ist der Bischof Hüter des Glaubens, des gemeinschaftlichen Gebets und der Gemeindedisziplin; darüber hinaus ist er verantwortlich für den Zusammenhalt und die apostolische Verwurzelung seiner Ortskirche. Das Kanonische Recht, das in jeder Gliedkirche verschieden ist, bietet Rückhalt.

Wechselnde theologische und geistliche Strömungen haben zu unterschiedlichen Ausprägungen innerhalb der Kirche geführt. Dabei kann man sich die Situation heute wie ein Dreieck vorstellen, mit den drei Spitzen der Evangelikalen, früher häufig “Low Church” genannt, geprägt durch eine betonte Rolle von Bibel, Evangelisation, geistlicher Erneuerung und persönlichem Christusbekenntnis der aus dem “Oxford Movement” im 19. Jahrhundert hervorgegangenen anglo-katholischen “High Church” mit ihrer Betonung der Liturgie und der Sakramente im Sinne der weltweiten “katholischen” Kirche, sowie der Liberalen, der früher etwas mißverständlich sogenannten “Broad Church”. Gerade umstrittene Fragen wie jene der Ordination von Frauen zum Priesteramt machen allerdings deutlich, daß keine dieser Gruppierungen eine monolithische Masse mit unverrückbaren Positionen ist.

Liturgie und Gottesdienst

Jede Gliedkirche der anglikanischen Gemeinschaft hat ihre eigene Liturgie; ein wichtiger Ausgangspunkt ist das Book of Common Prayer von 1662; auch alte schottische Liturgien haben einen bleibenden Einfluß. Die Rolle des Book of Common Prayer wurde in der Kirche von England im Gottesdienst – nicht jedoch als Quelle der Lehre und einer der drei “historischen Formularien” – zunehmend vom “Alternative Service Book” (ASB; 1980) und inzwischen von “Common Worship” übernommen. Vor allem in den Abendmahlsgottesdiensten werden Handlungsformen erkennbar, die dank der gemeinsamen Wurzeln in der Liturgischen Bewegung manches mit der modernen römisch-katholischen Eucharistie gemeinsam haben. Daneben gibt es Spielraum im Zeremoniell, so daß in einigen Kirchen der Abendmahlsgottesdienst traditioneller wirkt als in römisch-katholischen Kirchen nach dem Zweiten Vatikanum, während in anderen die Liturgie eine eher evangelikale Gestalt annimmt.

Neben den zunehmend beliebter werdenden Abendmahlsgottesdiensten (Holy Communion, auch Eucharist, Mass und gelegentlich Lord’s Supper genannt) stehen von alters her der Frühgottesdienst (Morning Prayer oder Mattins), der Abendgottesdienst (Evening Prayer oder Evensong) und, wenngleich seltener, die Komplet (Compline). Zu bestimmten Festen und Anlässen, vor allem in der Passionszeit, gibt es weitere, eigene Gottesdienstformen. Die Kirchenmusik nimmt dabei eine besondere Stellung ein; dafür bürgt nicht nur die herausragende Qualität der Kathedral- und College-Chöre, sondern auch die intensive Pflege des musikalischen Reichtums der gesamtchristlichen Tradition noch in der kleinsten Gemeinde.

Religiöse Orden

In der Reformation des 16. Jahrhunderts wurden die Klöster aufgelöst und die Orden verboten. Seit dem 19. Jahrhundert haben sich jedoch auch innerhalb der anglikanischen Kirche wieder Ordensgemeinschaften gebildet, allein in England über fünfzig, meist weibliche Kommunitäten. Unter den Männerorden treten neben der Community of the Resurrection (Mirfield Fathers) die Benediktiner (OSB) und Franziskaner (SSF) hervor; letztere haben eine weit verbreitete und über den Orden hinaus beliebte Gottesdienstordnung geschaffen (Celebrating Common Prayer).

Mit Ausnahme der Angehörigen einiger Ordensgemeinschaften sind anglikanische Geistliche nicht an den Zölibat gebunden; allerdings sind in der Church of England vergleichsweise mehr Priester und Bischöfe unverheiratet als in den protestantischen Kirchen Kontinentaleuropas.

Laien

In der anglikanischen Kirchengemeinschaft wird das “allgemeine Priestertum der Gläubigen” nach 1. Petrus 2, 5-9 sehr ernst genommen; eine besondere Ausprägung findet dies im Laienstand der Reader, die nach einer mehrjährigen Ausbildung mit bischöflicher Lizenz Wortgottesdienste abhalten, predigen, lehren und beerdigen sowie mit Einschränkungen auch am Abendmahlsgottesdienst mitwirken. Eine Sonderrolle unter den Laien nehmen ferner die über 350 Mitarbeiter der “Church Army” ein. Diese ausgebildeten Evangelisten sind in der Obdachlosenfürsorge, unter Drogenabhängigen, bei der Altenpflege, in der Kinder- und Jugendarbeit und in missionarischen Bereichen tätig.

Ökumene

Aufgrund ihres Selbstverständnisses als zugleich katholisch und reformatorisch sieht sich die anglikanische Gemeinschaft in einer privilegierten ökumenischen Position. Dementsprechend intensiv werden die ökumenischen Dialoge geführt und dokumentiert. Für das anglikanisch/römisch-katholische Gespräch ist dies in den Veröffentlichungen von ARCIC I und II (seit 1971) geschehen. Zum Verhältnis mit den nachreformatorischen Kirchen gibt es eine Reihe wichtiger Entwicklungen; hervorzuheben sind die gemeinsamen Dokumente mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (Meißener Gemeinsame Feststellung/Meißen Common Statement von 18. März 1988) sowie den lutherischen nordischen und baltischen Kirchen (Porvoo Common Statement von 1993) als Zeichen weitgehender und fortschreitender Annäherung. Die in der Meißener Gemeinsamen Feststellung von 1988 empfohlene und von den Kirchen 1991 angenommene Meißener Erklärung/Meißen Declaration verpflichtet die Kirchen, “auf der Grundlage unserer Teilnahme an dem gemeinsamen apostolischen Glauben und im Lichte dessen, was wir von unserer gemeinsamen Geschichte und unserem gemeinsamen Erbe wiederentdeckt haben, gemeinsam nach der vollen, sichtbaren Einheit zu streben”. Am engsten ist nach wie vor die Verbindung zu den Alt-Katholiken, mit denen seit 1932 volle kirchliche Gemeinschaft besteht; das Porvoo Common Statement könnte zu einer Verbindung führen, die der Gemeinschaft mit den Alt-Katholiken mindestens ebenbürtig ist.